„Lawful but Awful“ – der neue Bericht gegen Hass im Netz
Das Internet an sich ist nichts Neues mehr. Und auch kein rechtsfreier Raum. Natürlich sind Cybermobbing, Cyber-Stalking, Beleidigung oder Verhetzung rechtswidrig und strafbar. Es gibt allerdings Fälle, wo Äußerungen fallen, die rechtlich nicht verboten sind, aber trotzdem zutiefst verletzend sein können. In der Fachliteratur werden sie „lawful but awful“ genannt. Auf Deutsch: legal, aber schrecklich. Der 8. Bericht des Vereins ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) hat diesen Schwerpunkt. Er zeigt, wie rechtlich zulässige, aber gesellschaftlich schädliche Inhalte unsere digitale Kultur prägen. 1.716 Meldungen wurden heuer dokumentiert und bearbeitet.
Ein Beispiel: Ein Klient wurde im Chat eines Computerspiels rassistisch beleidigt. Er wandte sich daraufhin an die ZARA-Beratungsstelle #GegenHassImNetz. Da die Kommunikation nur zwischen zwei Personen stattfand, lag keine öffentliche Beleidigung vor – und somit kein Straftatbestand. Die Beraterin von ZARA half dem Klienten bei der rechtlichen Einordnung und beriet zu möglichen Schritten, insbesondere zur Kontaktaufnahme mit dem Spielehersteller, um den Vorfall dort zu melden und mögliche Konsequenzen für den anderen Spieler einzufordern.
Bei der begleitenden Podiumsdiskussion im Presseclub Concordia werden Ursachen, Wirkungen und wirksame Gegenstrategien präsentiert. Für ein netteres Netz engagiert sich etwa die ZARA-Beratungsstelle #GegenHassImNetz. Auch an den Schulen wird Präventionsarbeit geleistet und Medienkompetenz gefördert.
Wenn aus Angst vor hasserfüllten Kommentaren zb Minderheiten sich nicht mehr äußern, ist das keine uneingeschränkte Meinungsfreiheit mehr. Hass im Netz verletzt daher Menschen und auch unsere Demokratie, zeigt der Bericht.