Schließen
Mögliche Kahlenberg-Seilbahn brauch UVP-Verfahren Mögliche Kahlenberg-Seilbahn brauch UVP-Verfahren

Mögliche Kahlenberg-Seilbahn brauch UVP-Verfahren

Verwaltungsgerichtshof bestätigte vorangegangene Entscheidung über eine notwendigen UVP-Verfahren einer möglichen Seilbahn in Wien.
W24 Redaktion
Dienstag, 30. September 2025
Verfasst vor 1 Stunde von W24 Redaktion

Im Rechtsstreit rund um eine mögliche Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg hat auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Gegnern des Projekts im Hinblick auf eine Begutachtung nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVP-G 2000) Recht gegeben. Wie deren Anwältin Fiona List-Faymann am Dienstag per Aussendung erklärte, sei somit "eine Einzelfallprüfung gemäß dem UVP-G 2000 zwingend durchzuführen". Der VwGH bestätigte damit die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG).

Laut dieser Auffassung fallen auch Seilbahnen, die nicht ausschließlich innerhalb geschlossener Siedlungsgebiete liegen, unter die einschlägigen Bestimmungen des UVP-G 2000. "Der VwGH hat unmissverständlich klargestellt, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durch enge Auslegungen umgangen werden dürfen. Das Urteil stärkt nicht nur die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Umweltschutz in Österreich", erklärte die Rechtsanwältin. Mit der Entscheidung sei sichergestellt, dass die Auswirkungen des Projekts auf Natur, Landschaft und Lebensqualität einer umfassenden rechtlichen Prüfung unterzogen werden müssten, hieß es. Sie verwies gegenüber der APA darauf, dass gegen die jüngste Entscheidung des VwGH nun kein Rechtsmittel mehr möglich sei.

Im vergangenen Oktober hatte das BVwG nach einer Beschwerde von Umweltschutzorganisationen einen Bescheid der Wiener Landesregierung aufgehoben. Darin war festgestellt worden, dass eine solche Prüfpflicht nicht bestehe. Die Projektwerber rund um die "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" legten daraufhin Berufung ein. (apa/red)