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Regierung deckelt Strafen für Firmen Regierung deckelt Strafen für Firmen
Wirtschaft

Regierung deckelt Strafen für Firmen

Eine Pauschale von 855 Euro soll im ASVG eingefügt werden. Für Wirtschaftsstadträtin Brauner ist das "ein Schlag ins Gesicht der ArbeitnehmerInnen".
Siniša Puktalović
Donnerstag, 19. April 2018
Verfasst am 19.04.2018 von Siniša Puktalović

Firmen, die künftig Mitarbeiter nicht oder falsch anmelden, dürfen mit geringeren Strafen rechnen. Die sogenannten Säumniszuschläge werden ab dem 1. Jänner 2019 nur noch 855 Euro pro Meldeverstoß betragen. Die entsprechende Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) geschieht über das Budgetbegleitgesetz. Konkret geht es um den Säuminizuschläge-paragraphen 114 des ASVG. Hier wird ein neuer Absatz 6a eingefügt, der lautet:

„Erreicht die Summe der nach den Abs. 2, 3 und 6 angefallenen Säumniszuschläge in einem Beitragszeitraum (§ 34 Abs. 2) je Versicherungsträger das Fünffache der Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 Abs. 1), so sind damit alle diesbezüglichen Meldeverstöße pauschal abgegolten." Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt derzeit 171 Euro, daraus ergibt sich die Strafdeckelung mit 855 Euro.

Die Oppositionspartei SPÖ wirft der Koalition daher ein "groß angelegtes Förderprogramm für Sozialbetrug" vor. "Schwarz-Blau führt damit die Lohnsklaverei wieder ein", meinte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Max Lercher am Mittwoch in einer Aussendung. "Die schwarz-blaue Botschaft 'Betrug lohnt sich' bestraft ehrliche Unternehmen und führt zu Lohn- und Sozialdumping am Arbeitsmarkt", kritisierte Lercher. "Das ist ein massiver Skandal und der nächste Wählerverrat der FPÖ."

Die Wiener Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner bezeichnet die Deckelung gegenüber W24 als einen "Schlag ins Gesicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch der vielen anständigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die brav alles tun, um für unsere Gemeinschaft, von der wir alle leben, einen Beitrag zu leisten."

NEOS-Sozialsprecher sieht die Einführung der Deckelung entspannter. Die alte Regelung sei überschießend gewesen und habe Schlampigkeitsfehler mit unangemessen hohen Strafen bestraft. Wer systematisch und im großen Stil vorsätzlich Arbeiter nicht anmeldet, begehe nach wie vor Sozialbetrug und sei nach dem Strafrecht zu bestrafen. (APA/red)


Bild: Thomas Reimer