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Heumarkt: Revision gegen UVP-Entscheidung zurückgewiesen Heumarkt: Revision gegen UVP-Entscheidung zurückgewiesen
Wirtschaft

Heumarkt: Revision gegen UVP-Entscheidung zurückgewiesen

Umweltorganisation: Ist durchzuführen, auch wenn UNESCO Wien von der Roten Liste streicht.
W24 Redaktion
Mittwoch, 22. Juli 2026
Verfasst am 22.07.2026 von W24 Redaktion

Das Bauprojekt der Wertinvest von Michael Tojner am Heumarkt in Wien braucht wohl eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Revision eines diesbezüglichen Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zurückgewiesen. Laut Umweltorganisation Alliance For Nature sei die UVP durchzuführen, selbst wenn die UNESCO Wien von der Roten Liste streichen sollte.

"Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und sehen die Klarstellung zum vereinfachten UVP-Verfahren als Chance, Rechtssicherheit für die vorgelegte Projektvariante zu schaffen", hieß es in einer Stellungnahme der Wertinvest. "Unser Ziel bleibt unverändert, das Heumarkt-Areal für die Stadt und ihre Menschen aufzuwerten - im Einklang mit dem historischen Zentrum Wiens."

Das Welterbekomitee tagt seit Sonntag in Busan (Südkorea). Das Bauprojekt, das das Areal Hotel Intercontinental/Eislaufverein/Konzerthaus umfasst, stößt seit Jahren auf Unmut der Welterbeschützer. Denn das Vorhaben beinhaltet auch Hochhaustürme, die den UNESCO-Experten trotz mehrfacher Abänderungen immer noch ein Dorn im Auge sind. Seit 2017 befindet sich das historische Zentrum Wiens deshalb auf der "Roten Liste" der Welterbestätten. Die Beratung darüber und eine Entscheidung wurden auf Montag vertagt.

"Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Entscheidungen ausdrücklich bestätigt, dass negative visuelle Auswirkungen des Projekts Heumarkt auf eine Reihe wichtiger Blickpunkte des Welterbes in Wien zur UVP-Pflicht des Projekts führen, dies sogar unabhängig davon, ob die Aberkennung des Welterbestatus droht oder nicht", betonte Christian Schuhböck von der Umweltorganisation in einer Aussendung. Bemühungen, die UNESCO dazu zu bewegen, Wien von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten zu nehmen, würden sich damit als vollkommen nutzlos erweisen, so Rechtsanwalt Piotr Pyka, der Alliance For Nature im Verfahren vertritt.

Der Verwaltungsgerichtshof habe klargestellt, dass für die vorgelegte Projektvariante ein vereinfachtes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen ist, betonte Wertinvest. Wesentlich sei die Einordnung der Entscheidungen: "Der VwGH hat das Projekt nicht inhaltlich beurteilt oder abgelehnt." Entschieden wurde ausschließlich, in welchem Verfahren zu prüfen ist.

Die ÖVP bezeichnete das VwGH-Erkenntnis als "schwere Niederlage" für die Stadtregierung. "Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die Warnungen von Experten und internationalen Fachgremien nicht einfach ignoriert werden können", wurden Landesparteiobmann Markus Figl und Planungssprecherin Elisabeth Olischar in einer Aussendung zitiert. Wien brauche "eine nachhaltige und welterbetaugliche Lösung für das Heumarkt-Areal, die den Anforderungen des Welterbeschutzes gerecht wird und Rechtssicherheit schafft"(apa).