E-Scooter: "Enormer Anstieg" bei Unfällen mit Alkohol und Drogen
In Wien gibt es "eine enorme Steigerung - über 200 Prozent - von Verwaltungsübertretungen im alkoholisierten Bereich" mit E-Scootern, sagte Bundespolizeidirektor Michael Takacs am Donnerstag. Im Jahr 2024 habe es zwei tote E-Scooter-Fahrer, fast 400 Verletzte und über 1.000 Beeinträchtigte durch Alkohol und Drogen auf Wiens Straßen gegeben, berichtete Thomas Losko, Leiter der Wiener Landesverkehrsabteilung (LVA). Polizei und LVA starteten deshalb eine Informationskampagne.
Seit 2018 rollen in Wien Leih-E-Scooter durch die Straßen, während der Pandemie haben sich viele private Gefährte zugelegt, sagte Takacs bei einer Presseveranstaltung. Damit sei auch die Zahl der Verkehrsübertretungen und die von mitunter schweren Unfällen mit den elektrischen Fahrzeugen gestiegen. Nutzerinnen und Nutzer würden die E-Scooter besonders im alkoholisierten Zustand unterschätzen, aber auch "aufgemotzte" Fahrzeuge erhöhen die Gefahr von Unfällen mit schweren Verletzungen oder sogar tödlichem Ausgang. Mit der neuen Kampagne "Wien rollt sicher" wolle man alle Verkehrsteilnehmer informieren und mehr Bewusstsein für Risiken schaffen. Es gebe aber auch repressive Maßnahmen wie Schwerpunktkontrollen, führte Takacs aus.
Strafen oft unterschätzt
Bei solchen Schwerpunktkontrollen zeigt sich laut LVA-Leiter Losko, dass viele Verkehrsteilnehmer die möglichen Strafhöhen unterschätzen. Wenn jemand alkoholisiert hinter dem Steuer eines Fahrzeugs ist, mache es keinen Unterschied, ob es sich dabei um einen Pkw oder einen E-Scooter handelt. Im Falle einer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift liege der Strafrahmen zwischen 800 und 5.900 Euro. Zudem könne E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern auch der Führerschein entzogen werden, erläuterte Losko.
Im Rahmen der Kampagne "Wien rollt sicher" wurden Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Rollern und E-Scootern in leicht verständlicher Sprache und mit Piktogrammen erstellt. So ist es zum Beispiel verboten, dass mehrere Personen ein Fahrzeug gemeinsam benutzen. Auch das Fahren auf Gehwegen oder das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage ist untersagt. Kinder unter zwölf Jahren müssen einen Fahrradhelm tragen. Die höchste erlaubte Geschwindigkeit ist 25 km/h - egal, ob man mit Roller oder Scooter unterwegs ist. Ein QR-Code auf den Flyern führt zu Videomaterial und weiteren Informationen. Damit wolle man nicht nur die Nutzerinnen und Nutzer der Gefährte erreichen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgängerinnen und Fußgänger. (APA)
Bild: LPD Wien