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Landtag beschließt Änderung der Mindestsicherung Landtag beschließt Änderung der Mindestsicherung
Politik

Landtag beschließt Änderung der Mindestsicherung

Betroffen sind ab 2026 in Wien vor allem subsidiär Schutzberechtigte.
W24 Redaktion
Mittwoch, 19. November 2025
Verfasst am 19.11.2025 von W24 Redaktion

Die Bundeshauptstadt hat am Mittwoch die Neuregelung der Mindestsicherung beschlossen. Mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und NEOS werden ab 2026 Anpassungen schlagend, die zu Einschnitten führen. Wie im Vorfeld von Bürgermeister Michael Ludwig und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak angekündigt, betreffen Änderungen vor allem subsidiär schutzberechtigte Personen. Sie haben künftig keinen Anspruch mehr auf Leistungen der Mindestsicherung, sondern fallen in die Zuständigkeit der Grundversorgung. Dies gilt auch für Geflüchtete, denen der Status bereits zuerkannt wurde und nicht nur für ab 2026 neu ins System aufgenommene.

Wer betroffen ist

Ins Haus stehen auch Einschnitte für Familien, diese werden Kinder und Bedarfsgemeinschaften bzw. Wohngemeinschaften (WGs) treffen: Beträge, die für das Wohnen zweckgewidmet sind (derzeit bei Erwachsenen 25 Prozent, sofern sie Mietbeihilfe beziehen), sollen künftig auch bei Kindern von der Mietbeihilfe abgezogen werden. Eine Familie mit fünf Kindern werde durch die Neuregelung in Sachen Mietbeihilfe rund 400 Euro pro Monat weniger erhalten, hieß es aus dem Wiener Rathaus. WGs werden darüber hinaus Familien ("Bedarfsgemeinschaften") gleichgestellt, womit die Bezugshöhe für den einzelnen sinkt. Auch Sonderzahlungen werden deutlich gekürzt.

ÖVP und FPÖ fordern strengere Maßnahmen, Grüne warnen vor Auswirkungen

Die Grünen warnten zuvor vor massiven Auswirkungen für Kinder, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranken. ÖVP und FPÖ sahen hingegen Schritte in die richtige Richtung, forderten aber weiter Maßnahmen. Die Volkspartei urgierte weitere Einschnitte bei größeren Familien durch eine Staffelung der Kindersätze. Die FPÖ sprach sich für eine Auszahlung der Unterstützung nur an österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus.

Festgehalten wird in der Bundeshauptstadt auch künftig an der viel diskutierten Praxis, unabhängig von der Anzahl der Kinder pro Kind den gleich hohen Geldbetrag auszuzahlen. Für jedes Kind gibt es in der Bundeshauptstadt aktuell 326 Euro pro Monat zusätzlich. Beim Satz für Alleinstehende oder Alleinerzieher bzw. -erzieherinnen (Sozialhilfe 906,76 Euro plus Wohnkostenpauschale 302,25) hält man sich in Wien wie auch fast überall sonst an den Satz von derzeit 1.209,01 Euro, ebenso bei den Höhen für die Leistungen von Bedarfsgemeinschaften. (APA/Red)