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Vorerst keine Spielgenehmigung für Austria Vorerst keine Spielgenehmigung für Austria
Sport

Vorerst keine Spielgenehmigung für Austria

Sollten die Favoritner doch noch die Lizenz bekommen, starten sie nächste Saison mit vier Punkten Abzug.
Andreas Liberda
Mittwoch, 13. April 2022
Verfasst am 13.04.2022 von Andreas Liberda

Die Fußball-Bundesliga hat drei Clubs die Spielgenehmigung für die Saison 2022/23 verweigert. Erstligist Austria Wien und sein in der 2. Liga spielendes Zweierteam sowie die beiden weiteren Zweitligisten FC Wacker Innsbruck und St. Pölten erhielten in erster Instanz vom zuständigen Senat 5 keine Lizenz beziehungsweise Zulassung. Das gab die Liga am Mittwoch bekannt.

Die Austria zittert wie im Vorjahr um den Fortbestand im Profibereich. Erhält sie erneut nachträglich die derzeit aus finanziellen und rechtlichen Gründen verweigerte Lizenz, muss sie mit einem Abzug von vier Punkten in die kommende Saison starten. Diese Sanktion samt einer 20.000-Euro-Geldstrafe verhängte die Liga für einen Fristverzug bei der Bekanntgabe des geprüften Jahresabschluss. Außer der Austria erhielten alle übrigen elf Bundesligisten das Oberhaus-"Pickerl" in erster Instanz. Das gilt auch für die aufstiegswilligen Austria Lustenau und FAC Wien sowie den GAK.

In Wien-Favoriten zeigte man sich am Mittwoch optimistisch, einen Ausgang wie im Vorjahr zu finden. Man müsse der Liga "weitere Unterlagen" vorlegen, erklärte der Club, während sich Vorstand Gerhard Krisch zuversichtlich zeigte, "alle Themen rechtzeitig" klären zu können. Mit dem Einstieg der Investoren-Gruppe um Jürgen Werner sei ein erster Schritt in Richtung der wirtschaftlichen Stabilisierung des Vereins gelungen, so Krisch. "Aufgrund der Komplexität und Einmaligkeit des Investoren-Einstiegs ist es nachvollziehbar, dass die Bundesliga weitere Rückfragen an uns stellt."

Innerhalb von acht Tagen können die betroffenen Clubs neue Dokumente vorlegen und Einspruch beim Protestkomitee einlegen, das bis spätestens 27. April ein Urteil abgibt. Danach kann innerhalb von acht Tagen eine Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dabei sind allerdings neue Beweismittel nicht mehr zulässig. Eine etwaig notwendige Entscheidung wird dann aufgrund der UEFA-Frist bis 31. Mai getroffen. (APA/Red)