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Neusiedler See: Lebenslang nach Mord Neusiedler See: Lebenslang nach Mord
Chronik

Neusiedler See: Lebenslang nach Mord

Der 64-Jährige muss sich am Mittwoch wegen Mordes verantworten. Das Urteil steht: Lebenslang und Einweisung.
Hannes Huss
Mittwoch, 08. Mai 2019
Verfasst am 08.05.2019 von Hannes Huss

Ein 64-Jähriger, der am 29. März 2018 eine Geheimprostituierte (28) erwürgt, zerstückelt und die Leichenteile im Neusiedler See versenkt haben soll, hat sich am Dienstag am Landesgericht Wien wegen Mordes verantworten müssen. Dem wegen Totschlags, Vergewaltigung und Notzucht massiv Vorbestraften droht lebenslange Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Mittlerweile wurde auch das nicht rechtskräftige Urteil gefällt: Der 64-Jährige erhält Lebenslang, zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Die Vorgeschichte des Falls ist düster: Der Angeklagte bekannte sich schuldig, die gebürtige Ungarin in Wien getötet zu haben, weil sie sich über ihn lustig gemacht habe. Statt der ausgemachten Zärtlichkeiten wollte die 28-Jährige nur den Geschlechtsverkehr vollziehen, alles darüber hinaus hätte zusätzliches Geld gekostet. Nach der Tötung hätte er sein Opfer mit einer Säge und einem Messer in der Badewanne zerstückelt. Mit den Leichenteilen fuhr er dann in die Ruster Bucht, wo er eine Hütte geerbt hatte, und versenkte diese.

Die Staatsanwältin ging in ihrem Plädoyer ausführlich auf die bisherigen Vorstrafen des Angeklagten ein, und betonte sein brutales, sadistisches Vorgehen bei dessen Sexualdelikten. "Was er von der Tat erzählt, ist nur die Spitze des Eisbergs", zeigte sich die Anklägerin überzeugt. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigt dem 64-Jährigen eine hochgradige geistige Abnormität und stuft den Mann in Verbindung damit als gefährlich ein. Laut Gutachten weist der Angeklagte eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit sadistischen Elementen und Zügen zum Kannibalismus auf.

Verteidigerin Astrid Wagner stellte ihren Mandanten als Opfer dar. Dieser hätte eine lieblose Kindheit erlebt und mehr als 30 Jahre hinter Gittern verbracht. "Im Gefängnis verlernt man das Leben und die Liebe." Die Gesellschaft habe dazu beigetragen, dass er "körperlich und seelisch verkrüppelt ist". Er sei keine Bestie, sondern habe auch seine guten Seiten. "Er ist hilfsbereit, mitfühlend und hat einen starken Familiensinn, vor allem für seine Enkelkinder." Später gefragt, wie viele Enkelkinder er habe, sagte er: "Sechs oder acht, so genau weiß ich das nicht."

Der Angeklagte berichtete von der Zeit seiner bedingten Enthaftung aus der Anstalt für geistig abnorme Straftäter. Nach dem Tod seiner Mutter sei er aus der betreuten Einrichtung in deren Gemeindewohnung eingezogen. Allerdings gab es finanzielle Probleme und seine Freundin sei psychisch instabil gewesen. Als diese stationär zum Alkoholentzug aufgenommen war, sprach er im März 2018 sein späteres Opfer am Westbahnhof an. Er habe sich mit diversen Frauen immer wieder Streicheleinheiten erkauft. "Ausgemacht haben wir für 50 Euro ein bissi Schmusen und Busenkuscheln."

Bei ihm zu Hause habe diese aber weitere 50 Euro für Zärtlichkeiten verlangt und zu schreien begonnen. "Ich habe die Panik bekommen, dass Nachbarn die Polizei rufen und habe sie gewürgt." Danach ließ er noch mal von ihr ab, woraufhin die 28-Jährige wieder zu schreien begonnen habe, daraufhin habe er sie erwürgt. "Ich habe den Puls gefühlt und sie geschüttelt, aber der Kopf hat nur mehr herumgewackelt." Anschließend schaffte er die Leiche in die Badewanne. "Ich habe gewusst, ich habe Scheiße gebaut, aber ich wollte nicht ins Gefängnis", so der 64-Jährige zu Richterin Christina Salzborn.

Deshalb zerstückelte er die Leiche, verpackte die Einzelteile in Müllsäcke und brachte diese in seine Seehütte. Eigentlich wollte er die menschlichen Überreste mitten im See versenken. "Doch der Bootsakku ist mitten in der Ruster Bucht verreckt." Am nächsten Tag habe er bemerkt, dass er einen Sack samt Inhalt vergessen hatte. Aus einem Teil habe er Gulasch gekocht, ein viertel bis ein halbes Kilogramm faschiert. Er habe sich gedacht, "vielleicht koste ich das einmal".

Auf die Schliche kam die Polizei dem 64-Jährigen u.a. durch die Hilfe von Leichenspürhunden, die bei seiner Hütte anschlugen. Durch DNA-Abgleich und Spuren im Badezimmer waren die Beweise so erdrückend, dass er die Tat gestand. (APA/Red)

Bild: Pixabay