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Streitfall religiöse Tierschlachtung Streitfall religiöse Tierschlachtung
Religion

Streitfall religiöse Tierschlachtung

Sozialministerium verbietet "illegale Hinterhofschlachtungen".
Christoph Schütz
Dienstag, 14. August 2018
Verfasst am 14.08.2018 von Christoph Schütz

Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) zeigt sich verwundert über den neuen Erlass des Sozialministeriums, wonach sogenannte "illegale Hinterhofschlachtungen" ab 15. August verboten sind. Ibrahim Olgun, Präsident der IGGÖ spricht von einem "Affront" gegen Muslime. Der neue Erlass betreffe das islamische Opferfest, das heuer von 21. - 24. August stattfindet. Somit wertet ihn die IGGÖ als "Lex Islam". Darüber hinaus ist die Gemeinschaft enttäuscht, weil sie nicht zum Gespräch geladen wurde.

Die FPÖ hingegen argumentiert, dass rund 25.000 Schafe jährlich "tierquälerisch" getötet würden. Mit dem Erlass soll diese Praxis künftig unterbunden werden. Ausgenommen davon seien ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an entsprechenden Orten - beispielsweise in koscheren Schlachtbetrieben.

Für Präsident Olgun ist die bestehende Gesetzeslage zur Tierschlachtung jedoch ausreichend. Er kritisiert die kolportierte Meldepflicht von Fleischkonsum. Eine Registrierung aufgrund der Religion sei für ihn "inakzeptabel".