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Ehrenmord: Lebenslange Haft für Afghanen Ehrenmord: Lebenslange Haft für Afghanen
Chronik

Ehrenmord: Lebenslange Haft für Afghanen

Einstimmiger Schuldspruch wegen Mordes - Urteil nicht rechtskräftig.
Hannes Huss
Mittwoch, 22. August 2018
Verfasst am 22.08.2018 von Hannes Huss

Am Mittwoch startete am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen jungen Mann, dem zur Last gelegt wird, seine jüngere Schwester in einem Gemeindebau-Hinterhof in der Puchsbaumgasse mit mehreren Messestichen getötet zu haben. Der aus Afghanistan stammende Mann soll die Tat - so die Anklage - als Ehrenmord begangen haben. Unklarheiten gab es zu Prozessbeginn jedenfalls zum Alter des Mannes, er selbst gibt an, 19 zu sein, ein Gutachten soll allerdings ausweisen, dass der Mann mittlerweile 22 ist und somit nach dem Erwachsenenstrafrecht zu behandeln sei. 

Ehrenmord

Das Tötungsdelikt hat sich am 18. September 2017 ereignet, die Schülerin, die zu dem Zeitpunkt Reißaus von ihrer Familie genommen hatte, weil sie sich strengen familiären Strukturen verweigert hatte, hatte keinerlei Überlebenschance. Sie war zu dem Zeitpunkt der Tat auch in einem Frauen- und Mädchenzentrum untergebracht. "Das, was hier passiert ist, kann man nicht entschuldigen", betonte Verteidiger Nikolaus Rast. Der junge Mann, der 2013 mit seiner Familie nach Wien gekommen war, hätte nach seiner Flucht "gewisse Sitten und Riten nicht abgelegt". Er bzw. seine Familie hätten sich "nicht nach dem Land gerichtet, in dem er lebt".

Bei der Obduktion der Leiche wurden insgesamt 28 Stich- und Schnittverletzungen vom Hals bis zur Ferse festgestellt. Das Motiv der Tat ist nach wie vor unklar, angenommen wird, dass der Bruder mit den Versuchen seiner Schwester, ein liberales Leben zu führen, nicht einverstanden war. Der Fall hat im September für große Erschütterung in der Bundeshauptstadt gesorgt und so genannte Ehrendelikte erneut in ein neues Licht rücken lassen.

Das Urteil

Der Prozess dauerte insgesamt nur einen einzigen Tag: Der gebürtige Afghane ist am Mittwoch am Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes fiel einstimmig aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Nikolaus Rast meldete nach Rücksprache mit seinem Mandanten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. (APA/hh)

Screenshot APA VIDEO