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Abrisshäuser: Hälfte gilt als erhaltenswert Abrisshäuser: Hälfte gilt als erhaltenswert
Immobilien

Abrisshäuser: Hälfte gilt als erhaltenswert

Die MA 19 begutachtet wegen einer neuen Bauordnung derzeit Gründerzeitgebäude.
Juliane Ahrer
Donnerstag, 19. Juli 2018
Verfasst am 19.07.2018 von Juliane Ahrer

Durch eine neue Bauordnung gelten in Wien seit Anfang Juli strengere Regeln für den Abriss von Gründerzeithäusern. Zahlreiche geplante Abrisse wurden deshalb gestoppt, da Gebäude vor 1945 nun auf ihre Erhaltenswürdigkeit geprüft werden müssen. 48 historische Häuser hat die MA19 bereits unter die Lupe genommen, und rund die Hälfte wurden als erhaltenswert eingestuft. Ob tatsächlich alle gerettet werden können steht derzeit aber noch nicht fest. Eigentlich hätte die Bauordnung mit diversen anderen Punkten erst im Herbst beschlossen werden sollen. Einige Hauseigentümer nutzten laut Stadt aber die Zeit bis zu den angekündigten Verschärfungen noch für "Last-Minute-Abrisse". Um derlei zu unterbinden, entschloss sich Rot-Grün, den Abbruch-Part der Novelle vorzuziehen. Er gilt bereits seit Anfang Juli.

48 Altbauten sind der MA 19 inzwischen zur Prüfung vorgelegt worden. Für 23 davon gab es seitens der Behörde grünes Licht für den Abriss. 25 Gebäude wurden allerdings als erhaltenswert eingestuft und dürfen vorerst nicht weiter abgebrochen werden. Ob tatsächlich alle diese 25 Gebäude bleiben werden können, ist aber noch offen. Denn auf Basis der MA 19-Empfehlungen ist dann wieder die Baupolizei (MA 37) am Zug. Stellt sie etwa fest, dass mehr als 50 Prozent des Hauses schon zerstört sind, darf trotzdem weiter abgebrochen werden.

(APA/Red.)