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Heumarkt: Niedrigere Variante braucht doch UVP Heumarkt: Niedrigere Variante braucht doch UVP
Kultur

Heumarkt: Niedrigere Variante braucht doch UVP

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der aktuelle Entwurf streng geprüft werden muss.
W24 Redaktion
Dienstag, 03. Februar 2026
Verfasst am 03.02.2026 von W24 Redaktion

Dämpfer für das Heumarkt-Projekt: Auch die neueste, kleinere Variante muss nun streng auf Umweltverträglichkeit geprüft werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der geplante 50-Meter-Turm das Wiener Weltkulturerbe gefährdet. Damit ist der Bescheid der Stadt Wien aufgehoben. Für Investor Michael Tojner bedeutet das: Entweder er startet jetzt das jahrelange Prüfverfahren oder er kämpft weiter vor Gericht.

Bild: Wertinvest/nightnurse images GmbH