Asyl: Geplante Umsetzung der GEAS-Regeln sorgt für Kritik
Die geplante Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln (GEAS - Gemeinsames europäisches Asylsystem) sorgt für Kritik. Anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für die Novelle kamen am Donnerstag zahlreiche Forderungen nach Änderungen. Dabei mahnten nicht nur Hilfsorganisationen Nachbesserungen ein, unzufrieden ist man auch in Wien. Dort wird bemängelt, dass Länder und Gemeinden zu wenig eingebunden waren.
Das Regelwerk sei kein Thema in der laufenden Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern gewesen, hieß es in einer Rathaus-Aussendung. Auch seien Beschlüsse der Landeshauptleute unberücksichtigt geblieben. Weiters habe man mittels 15a-Vereinbarung geregelt, dass die Grundversorgung bundesweit einheitlich sein soll, erinnerte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Das solle regionale Überbelastungen vermeiden.
Verschiebung zu den Ländern befürchtet
"Diesen Zugang kann ich bei den vorgelegten Entwürfen nicht erkennen, obwohl das eigentlich eines der Grundprinzipien des Europäischen Asylsystems ist", zeigte sich Hacker verärgert. Integrationsstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) begrüßte prinzipiell, dass das GEAS erstmals europaweit ein verbindliches Regelwerk schafft, übte aber ebenfalls Kritik: "Es ist bedauerlich, dass in budgetär angespannte Zeiten Aufgaben einseitig vom Bund zu den Ländern verschoben werden - ohne die finanziellen Auswirkungen angemessen auszugleichen."
Gewarnt wurde zudem davor, dass das Einvernehmlichkeitsprinzip, das bei der Verteilung angewendet worden sei, ende. Es sei zu befürchten, dass der Bund einseitig bestimme, wo Flüchtlinge angesiedelt werden sollten und dies künftig nicht mehr nach der Maßgabe der örtlichen Ressourcen geschieht, sondern über die Köpfe der Bundesländer hinweg entschieden werden soll, hieß es. Ein solches Vorgehen würde die ungleiche Verteilung von Flüchtlingen weiter verschärfen, befürchtet man.
Kritisch werden auch Änderungen bei der Familienzusammenführung gesehen. Wesentliche Verfahrensteile würden in die Zuständigkeit der Länder wandern, wurde betont. Die Stadt kritisiert diese Verlagerung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zu den Verwaltungsgerichten der Länder. "Diese waren damit bisher nicht befasst und sind dafür zum jetzigen Zeitpunkt weder personell noch strukturell ausgestattet", heißt es in der Aussendung. Als Reaktion hat Wien den Konsultationsmechanismus ausgelöst, dem Vertreter aller Finanzausgleichspartner angehören. Dort soll es Verhandlungen zu dem Thema geben.
Hilfsorganisationen für Nachbesserungen
Nachbesserungen - etwa bei den geplanten Regelungen zum Familiennachzug - forderten auch Hilfseinrichtungen. So hat etwa das Österreichische Rote Kreuz eine Stellungnahme eingebracht. Präsident Gerald Schöpfer hielt dazu in einer Aussendung fest: "Schon jetzt warten in der Familienzusammenführung Kinder jahrelang darauf, ihre Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und nimmt den Familien ihre Würde." Nun würden 5.000 Verfahren nach monatelanger Bearbeitung zurück an den Start gehen. Das verlängere die Trennung unnötig.
Die Diakonie Österreich warnte vor einem "Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs". "Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden im Gesetzesentwurf ausgehöhlt", konstatierte Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. Ihre Kritik zielte unter anderem auf die geplante jährliche Quote für den Familiennachzug ab. Eine solche Obergrenze stelle einen massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspreche unions- und verfassungsrechtlichen Garantien.
Amnesty International Österreich warnte, dass anerkannte Geflüchtete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zu drei Jahre von ihren Familien getrennt sein könnten. "Österreich verschärft eine ohnehin problematische EU-Reform durch nationale Zusatzmaßnahmen, die Menschenrechte und EU-Recht verletzen", hieß es dazu in einer Pressemitteilung.
UNHCR fordert Beteiligung bei Flughafenverfahren
Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat den Entwurf ebenfalls analysiert, wie man mitteilte. Mit Sorge wurden unter anderem Änderungen im neu geregelten Grenzverfahren betrachtet - da die Beendigung der UNHCR-Mitwirkung am Flughafenverfahren vorgesehen ist. Durch die Abschaffung von Rechtsberatung sowie eines Rechtsbeistands während der Asyleinvernahme entstehe eine Schutzlücke, in der Betroffene den Flughafen nicht verlassen könnten. "Dringend" empfohlen wurde, das bisher gelebte Modell der verpflichtenden Rechtsberatung im Grenzverfahren beizubehalten. (APA)