Verbindungsbahn: Gericht gibt grünes Licht mit Auflage
Das Projekt „Attraktivierung Verbindungsbahn“ im Südwesten Wiens darf umgesetzt werden, allerdings unter bestimmten Auflagen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat nach einer umfassenden Prüfung die Genehmigungen bestätigt und die eingebrachten Beschwerden abgewiesen. Während des Verfahrens wurde das Projekt bereits angepasst und um zusätzliche Schutzmaßnahmen ergänzt, weitere Auflagen hat das Gericht nun vorgeschrieben.
Geplant sind drei neue Bahnabschnitte. Die nötigen Genehmigungen hatten die Stadt Wien und das Klimaschutzministerium bereits 2022 nach Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt. Dagegen gab es mehrere Beschwerden, unter anderem von Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Anrainer:innen. Zwei davon wurden frühzeitig aus formalen Gründen zurückgewiesen. Wegen der Einwände ließ das BVwG das Projekt in mehreren Fachbereichen, etwa Verkehr und Umwelt, nochmals genau überprüfen.
Das Gericht kam schließlich zum Ergebnis, dass die vorgesehenen Änderungen und Auflagen ausreichen, um Auswirkungen auf Menschen, Natur und Umwelt möglichst gering zu halten. Die Genehmigungen bleiben damit aufrecht. Da es bei der Entscheidung auch um grundsätzliche Rechtsfragen ging, etwa zu Fuß- und Radwegquerungen, ist eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof möglich.