Causa Wienwert: Diversion für Mahrer und seine Frau
Richter Michael Radasztics gab dem Antrag von Ex-ÖVP-Wien-Chef Karl Mahrer und seiner Frau auf Diversion gegen Zahlung eines Geldbetrags in der Causa Wienwert statt. Der Ex-Politiker muss rund 46.000 Euro zahlen, seine Frau 17.000 Euro, die belangte PR-Firma 2.500 Euro. Das Ehepaar Mahrer nahm die Entscheidung an. Ein Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah in einer ersten kurzen Stellungnahme keine Gründe, die gegen die Diversion sprechen würden.
Der vorsitzende Richter begründete die Annahme des Antrags auf Diversion anschließend. Einen Vergleich mit der schlussendlich aufgehobenen Diversion des ÖVP-Politiker August Wöginger wies er klar ab. Im Fall Mahrers gehe es nicht um Amtsmissbrauch oder Postenschacher. Weiters gehe es auch nicht um öffentliche Gelder. Karl Mahrer sei zu dem Zeitpunkt der Vorwürfe noch nicht in der Politik gewesen. Der Richter verwies auch auf vorangegangene Diversionen in der Wienwert-Causa. So hatten die FPÖ-Politiker Johann Gudenus und Markus Tschank bereits im Ermittlungsverfahren die Vorwürfe per Diversion beigelegt.
Mahrer schließt Polit-Comeback aus
"Was ich heute getan habe, habe ich mein ganzes Leben getan. Ich habe Verantwortung übernommen", kommentierte Mahrer die Entscheidung in einem kurzen Statement vor Journalistinnen und Journalisten. "Und jetzt verabschiede ich mich nicht nur in den Ruhestand, sondern auch in mein Privatleben." Ein Polit-Comeback schloss der frühere Obmann der Wiener ÖVP gänzlich aus.
Wenn ein Strafverfahren mittels Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Die Angeklagten bekommen im Fall der Diversion das Angebot, sich einer belastenden Maßnahme wie hier etwa einer Geldzahlung zu unterwerfen. Es erfolgt auch keine Eintragung im Strafregister, allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Angeklagten. (apa/red)