

Handyverbot gilt seit 1. Mai an Pflichtschulen
Seit 1. Mai dürfen Mobiltelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen bis zur achten Schulstufe bundesweit grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Die Schulpartner (Schüler-, Eltern-, Lehrervertretung) können laut der am Dienstag veröffentlichten Verordnung allerdings diverse Ausnahmen festlegen, Lehrerinnen und Lehrer können außerdem die Nutzung von Mobiltelefonen zum Recherchieren oder Erarbeiten von Stoff erlauben.
Die Handynutzung konnte schon bisher im Rahmen der Schulautonomie geregelt oder verboten werden, die meisten Schulen haben das auch bereits getan. Er wolle aber Schulleitungen und Lehrpersonen mit einer klaren bundesweiten Regelung den Rücken stärken, begründete Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) die Maßnahme im Vorfeld. Das Handy-Verbot solle in den Pausen wieder Leben in die Klassen bringen, soziale Kompetenzen fördern und dafür sorgen, dass die Konzentrationsfähigkeit der Kinder wieder zunimmt. Kurz vor Wiederkehrs Amtsantritt hatte das Ressort noch betont, dass die Handynutzung in die Schulautonomie fällt und eine Vorgabe des Ministeriums oder der Länder deshalb gar nicht möglich sei.