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Chronik

Die 3G-Regeln: Getestet, Genesen oder Geimpft

Wie lange sind die jeweiligen Zertifikate als Zutrittsnachweise für Hotellerie, Gastronomie und Dienstleister gültig?
Barbara Duras
Mittwoch, 19. Mai 2021
Verfasst am 19.05.2021 von Barbara Duras

Mit 19. Mai gilt die 3G-Regel in Wien als Eintrittsvoraussetzung für Hotellerie, Gastronomie und Dienstleister: Nur wer getestet, genesen oder geimpft ist, und entsprechende Zertifikate vorweisen kann, hat Zutritt. Bevor der Grüne Pass ab Anfang Juni national, ab Ende Juni EU-weit per QR-Code über den jeweiligen Status Auskunft geben wird, müssen die Wiener*innen mit den schon bisher praktizierten Zertifikaten auskommen.
Die 3G-Regeln ab 19. Mai im Detail
Selbsttests, die digital erfasst werden, sind für 24 Stunden gültig. Angeboten werden können auch Selbsttests vor Ort, die aber nur für den Besuch selbst Gültigkeit haben.
Professionell abgenommene Antigentests können 48 Stunden lang als Zutrittsnachweis verwendet werden.

PCR-Tests wie etwa das Gratis-Angebot "Alles gurgelt!", werden für 72 Stunden ab Abnahme anerkannt.
Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Infektion mit HYPERLINK "https://www.vienna.at/specials/coronavirus"SARS-CoV-2 durchgemacht haben, können dies mit ihrem Absonderungsbescheid oder einer ärztlichen Bestätigung nachweisen. Eine positive Testung auf Antikörper ist dann für drei Monate gültig.
Der Corona-Schutzimpfungs-Nachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Teilimpfung bis maximal drei Monate gültig. Nach der Vollimmunisierung behält der Impfnachweis seine Gültigkeit für insgesamt neun Monate.