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Corona: PCR-Testpflicht wird etwas gelockert Corona: PCR-Testpflicht wird etwas gelockert
Gesundheit

Corona: PCR-Testpflicht wird etwas gelockert

Für Bedienstete in Nachtgastronomie, Kranken- und Pflegeanstalten notfalls auch Antigentest möglich.
W24 Redaktion
Dienstag, 16. November 2021
Verfasst am 16.11.2021 von W24 Redaktion

Die für manche ungeimpfte Bedienstete geltende PCR-Test-Vorschrift (2,5G-Regel) ist am Montagabend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) gelockert worden. Die von der strengeren Testpflicht betroffenen Personen (in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen sowie in der Nachtgastronomie Tätigen) können bei Uneinbringbarkeit eines PCR-Tests auch einen Antigentest (3G-Regel) vorlegen.

An sich gilt in der Arbeit derzeit generell die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet - wobei hier ein Antigentest ausreicht). In den genannten Bereichen gilt zwar generell 2G. Ungeimpfte und auch nicht genesene Mitarbeiter können aber alternativ einen PCR-Test mitbringen und müssen dann eine FFP2-Maske tragen.

In der am Montagabend von Mückstein veröffentlichten Novelle der erst am Montag in Kraft getretenen 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wird nun offenbar auf die aktuellen Engpässe bei der flächendeckenden Versorgung mit PCR-Tests eingegangen. Dort heißt es: "Kann glaubhaft gemacht werden, dass ein nach dieser Verordnung vorgeschriebener Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen werden kann, darf der Betreiber Mitarbeiter ausnahmsweise auch dann einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorlegen. Dies gilt sinngemäß auch für den Betreiber." (APA)