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Alexander Biach ist neuer Standortanwalt Alexander Biach ist neuer Standortanwalt
Politik

Alexander Biach ist neuer Standortanwalt

Er war immer ein gern gesehener Gast bei W24: Alexander Biach. Jetzt ist er neuer "Standortanwalt" der Stadt.
Rebin Showkat
Dienstag, 09. Juli 2019
Verfasst am 09.07.2019 von Rebin Showkat

Angesiedelt ist der Standortanwalt bei der Wirtschaftskammer und soll als ein Fürsprecher für Infrastrukturprojekte agieren, betonte Wirtschaftskammer-Wien-Präsident Ruck. Wien stehe im internationalen Standortwettbewerb mit anderen Metropolen – um langfristig „vorne mitzuspielen“, brauche es eine moderne Infrastruktur mit guten Straßenverbindungen, Flughafen, Bahn bis hin zu Datennetzen.

Der Wiener Standortanwalt Biach sieht seine Rolle als „Fürsprecher und Unterstützer von Infrastrukturprojekten“, wie er betonte. Dabei gehe es nicht um ein „G egeneinander von Standortanwalt und Umweltschutz“, vielmehr wolle er aufzeigen, „dass moderne Infrastruktur wirtschaftsbelebend und gleichzeitig umweltfreundlich ist“. Seine Aufgabe sei es, die volkswirtschaftlichen Effekte von Projekten - von Jobs und Löhne über zusätzliche Steuereinnahmen bis hin zu langfristigen Effekten für das Bruttoregionalprodukt - aufzuzeigen und als Argumente für ein Projekt in das Behördenverfahren einzubringen.

Der Standortanwalt wurde 2016 von der Wirtschaftskammer Wien erstmals vorgeschlagen. Hintergrund waren jahrelange geringe Fortschritte bei Infrastrukturprojekten wie der sechsten Donauquerung oder dem Ausbau des Flughafens Wien. 2018 änderte das Parlament das Wirtschaftskammergesetz und schuf die Institution des Standortanwalts. Seit 1. Juli 2019 gibt es neun Standortanwälte. Während die Standortanwälte in den acht anderen Bundesländern ausschließlich bei UVP-pflichtigen Verfahren eine Möglichkeit der Stellungnahmen haben, hat Wien die Kompetenzen des Standortanwalts ausgebaut. Über die Bauordnung und das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz wird es dem Wiener Standortanwalt ermöglicht, auch wichtige Infrastrukturprojekte ohne UVP-Pflicht zu begleiten. (rs)