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Gesellschaft

6. Urlaubswoche: "gerechtere Erreichbarkeit" gefordert

Arbeiterkammer berät über den Anspruch auf die sechste Urlaubswoche.
Siniša Puktalović
Montag, 23. Juli 2018
Verfasst am 23.07.2018 von Siniša Puktalović

Gerade erst hat es Aufregung unter Arbeitnehmervertretern um vermeintliche Urlaubskürzungspläne der Regierung gegeben, die diese umgehend und vehement zurückwies. Die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) widmet sich nun wieder einer Langzeitforderung und hat eine Aktion "6 Wochen Urlaub" gestartet. Es geht um die leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche, wenn Menschen 25 Jahre gearbeitet haben.

Die AK Wien berät Arbeitnehmer zum Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Es geht um die Anrechnung von Vordienst-, Schul- und Studienzeiten. Arbeitnehmer können ein Mail mit entsprechenden Daten an "arbeitsrecht@akwien.at" senden. An Daten benötigt werden Beginn-Datum des laufenden Dienstverhältnisses, alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht und Vordienstzeiten bei anderen Dienstgebern oder aus unselbstständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert haben. "Am besten ist ein Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse", teilte die AK Wien am Sonntag mit.

Ihren Ruf nach einer "gerechteren Erreichbarkeit" der sechsten Urlaubswoche untermauerten die Arbeitnehmervertreter am Sonntag mit diesem Beispiel: Helga S., Friseurin, begann mit 15 die Lehre, die sie mit 18 abschloss. Beim Lehrbetrieb arbeitete sie noch weitere zehn Jahre, in dieser Zeit war sie zweimal in Babykarenz, insgesamt knapp vier Jahre. Mit 28 wechselte sie die Firma und ist bei der neuen Arbeitgeberin in Favoriten seit 14 Jahren beschäftigt. Frau Helga ist jetzt 42 Jahre alt und seit 27 Jahren berufstätig. Bei voller Anrechnung aller Vordienstzeiten und Karenzen hätte Frau Helga seit zwei Jahren Anspruch auf sechs Wochen Urlaub. Nach der geltenden Rechtslage werden ihr jedoch maximal fünf Jahre Vordienstzeiten angerechnet. Sie muss daher bei ihrer aktuellen Firma noch sechs Jahre auf die 6. Urlaubswoche warten.

Sollte Frau Helga inzwischen aber nochmals den Job wechs eln, verfallen alle bisherigen Zeiten bis auf fünf Jahre. Wird sie beispielsweise im Herbst gekündigt und fängt bei einer neuen Firma an, muss sie wieder zwanzig Jahre arbeiten, sie bekommt die 6. Urlaubswoche dann erst mit 62 Jahren, kritisierte die Arbeiterkammer.