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Sozialversicherung: Nur noch vier Träger Sozialversicherung: Nur noch vier Träger
Politik

Sozialversicherung: Nur noch vier Träger

Zukunft der AUVA noch offen.
Siniša Puktalović
Dienstag, 22. Mai 2018
Verfasst am 22.05.2018 von Siniša Puktalović

Die Regierungsspitze hat am Dienstag ihre Pläne für die Reform der Sozialversicherungen vorgelegt. Laut der Punktation, die am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen werden soll, ist eine Zusammenlegung der derzeit 21 auf vier oder fünf vorgesehen. Die Zukunft der AUVA ist vorerst weiter offen. Darüber soll es wie bisher einen Dachverband geben.

Die neun Gebietskrankenkassen werden zu einer "Österreichischen Gesundheitskasse" (ÖGK) fusioniert und damit für die unselbstständig Erwerbstätigen zuständig sein. Die Sozialversicherungsanstalten der Selbstständigen (SVA) und der Bauern (SVB) werden zu einem "Selbstständigen-Träger" (SVS) zusammengelegt. Die Beamtenversicherung (BVA) und die Versicherung der Eisenbahner und für den Bergbau kommen zu einer Versicherungsanstalt für den öffentlichen Dienst und Schienenverkehrsunternehmen zusammen. Bestehen bleibt die Pensionsversicherungsanstalt. Sie wird allerdings nicht wie ursprünglich angedacht auch für Öffentlich Bedienstete und Selbstständige zuständig sein, deren Pensionsagenden bleiben bei der SVS und der neuen Beamtenversicherung.

Offen ist nach wie vor die Zukunft der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Hier fordert die Regierung in der Punktation eine "nachhaltige Neuorganisation". Die im Regierungsprogramm enthaltenen 500 Millionen Euro werden zwar nicht explizit angeführt, es heißt aber: "Der erste finanzielle Erfolg muss bis Ende 2018 nachweisbar sein. Dazu ist es entsprechend dem Regierungsprogramm notwendig, bis zum 31.08.2018 Organbeschlüsse in der AUVA gefasst zu haben, um das Einsparungspotenzial sicherzustellen."

Der Zeitplan für die Umsetzung sieht bis Juli die Vorlage eines Begutachtungsentwurfes vor. Bis Ende November sind die Regierungsvorlage und der Parlamentsbeschluss geplant. Inkrafttreten soll das Gesetz mit den erforderlichen Übergangsbestimmungen im ersten Quartal 2019. (APA/red)

 

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