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Entscheidung über CETA gefallen Entscheidung über CETA gefallen
Politik

Entscheidung über CETA gefallen

Der Nationalrat beschließt das Handelsabkommen CETA. Mit VIDEO!
Johann Strunz
Mittwoch, 13. Juni 2018
Verfasst am 13.06.2018 von Johann Strunz

Der Nationalrat hat am Mittwoch das umstrittene transatlantische Handelsabkommens CETA ratifiziert. Zustimmung für den Pakt zwischen EU und Kanada gab es nicht nur von der Koalition (und damit neben der ÖVP auch vom einstigen CETA-Gegner FPÖ), sondern auch von den NEOS. SPÖ und Liste Pilz hielten dagegen und wollen erneut eine Volksabstimmung.
 


Zahlreiche Proteste
Anlässlich der Abstimmung des Nationalrats über CETA protestierte Greenpeace gemeinsam mit zahlreichen Organisationen der Zivilgesellschaft vor dem Parlament für ein Ende des Konzernabkommens zwischen der EU und Kanada. Die Abstimmung entscheidet darüber, ob Österreich den Weg für CETA frei macht. Greenpeace erinnert mit dem Protest an die klare Ablehnung des Handelspakts durch die Österreicherinnen und Österreicher und forderte die Abgeordneten auf, sich an ihr Wahlversprechen zu halten und CETA zu stoppen.


Dass, gemeinsam mit der FPÖ und den NEOS, die ÖVP unter Bundeskanzler Sebastian Kurz am Mittwoch CETA durch den Nationalrat bringt, kritisiert auch younion _ Die Daseinsgewerkschaft. Das sei nicht nur ein Affront gegenüber den mehr als 560.000 Österreicherinnen und Österreicher, die das Volksbegehren unterschrieben haben, es mache auch klar, wer wirklich auf die Interessen der Bürgerinnen und Bürger schaue.


Ratifizierung möglicherweise verfassungswidrig
Die Einführung des in CETA inkludierten Konzern-Schiedsgerichtsmechanismus ICS in Österreich ist nach Meinung von mehreren Rechtsexperten sehr wohl verfassungsändernd – um diesen weitreichenden Staatsvertrag beschließen zu können, müsste sogar die Verfassung selbst angepasst werden, sonst wäre die Zustimmung des Nationalrats und Bundesrats verfassungsrechtlich unsicher und potenziell verfassungswidrig.

Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass der weitreichende Pakt – mit gravierenden Auswirkungen auf das Vorsorgeprinzip und mit der Einführung eines parallelen Justizsystems für Konzerne – keine Auswirkungen auf die österreichische Verfassung hat und daher mit einfacher Mehrheit durch Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden kann. (APA/red)


Bild: Parlamentsdirektion/Thomas Topf