E-Scooter nur noch eingeschränkt in den Öffis erlaubt
Die Wiener Linien schränken die Mitnahme von E-Scootern ein. Ab 1. September 2026 gelten für die elektrischen Roller in der U-Bahn dieselben Regeln wie für Fahrräder. Sie dürfen nur noch außerhalb der Stoßzeiten transportiert werden, also werktags zwischen 9 und 15 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis Betriebsschluss. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mitnahme ganztägig erlaubt.
Gleichzeitig treten neue Regeln für Busse und Straßenbahnen in Kraft. Dort ist die Mitnahme von E-Scootern künftig nicht mehr gestattet. Das betrifft sowohl E-Scooter als auch zusammenklappbare E-Bikes. Nicht motorisierte Scooter dürfen weiterhin zusammengeklappt in allen Verkehrsmitteln und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
Mit den neuen Beförderungsbedingungen wollen die Wiener Linien mehr Platz und einen reibungsloseren Fahrgastwechsel schaffen. Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen.
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