Bauwerksbuch: Neue Pflichten für Wiener Altbauten
In Wien wird die Verpflichtung zum Bauwerksbuch ausgeweitet. Dieses dokumentiert den Zustand sicherheitsrelevanter Bauteile und soll dabei helfen, notwendige Instandhaltungen und Sanierungen frühzeitig zu erkennen. Ziel ist es, Gebäude langfristig sicher, gebrauchstauglich und werterhaltend zu erhalten.
Für Gebäude, die vor 1919 errichtet wurden, muss bis Ende 2027 ein Bauwerksbuch vorliegen. Für Bauten aus den Jahren 1919 bis 1945 gilt die Verpflichtung bis Ende 2030. Betroffen sind grundsätzlich alle Gebäudeeigentümer:innen, ausgenommen sind unter anderem Kleingartenhäuser und Gebäude mit höchstens 50 Quadratmetern bebauter Fläche.
Erstellt werden muss das Bauwerksbuch von einer fachlich qualifizierten Person, etwa einem Ziviltechniker oder einer Baumeisterin. Die Registrierung erfolgt über das Datenportal der Baupolizei. Das Bauwerksbuch selbst muss dabei nicht übermittelt werden, sondern nur die Bestätigung über seine Erstellung und die Erstprüfung.