Schließen
Zuständigkeit der Parkraumüberwachung in Wien neu geregelt Zuständigkeit der Parkraumüberwachung in Wien neu geregelt
Verkehr

Zuständigkeit der Parkraumüberwachung in Wien neu geregelt

Wien bündelt die Parkraumüberwachung bei der MA 67 – Polizei entlastet, Kontrollen bleiben unverändert, Verwaltungsabläufe werden effizienter.
W24 Redaktion
Montag, 02. März 2026
Verfasst vor 2 Stunden von W24 Redaktion

Die Parkraumüberwachung in Wien wird künftig vollständig von der Magistratsabteilung 67 (MA 67) durchgeführt. Bisher teilten sich die Wiener Polizei und die Stadt diese Aufgaben auf Grundlage einer Vereinbarung aus dem Jahr 2012.

Die Neustrukturierung entlastet die Polizei von administrativen Tätigkeiten, sodass sich die Beamt*innen wieder auf Sicherheitsaufgaben konzentrieren können. Die MA 67 übernimmt alle Kontrollen des ruhenden Verkehrs, einschließlich Falschparken, E-Scooter-Verstößen, Parkpickerl-Kontrollen und Abschleppungen.

Für Autofahrer*innen ändert sich formal wenig: Es gibt weiterhin regelmäßige Kontrollen, und die MA 67 ist künftig die zentrale Anlaufstelle für Fragen zu Park- oder Verkehrsstrafen. Die Umstellung soll Verwaltungsabläufe vereinfachen und den Einsatz technischer Hilfsmittel, etwa der neuen Scan Cars, effizienter gestalten.

Innenminister Gerhard Karner und Mobilitätsstadträtin Ulli Sima betonen, dass die Umstrukturierung sowohl die Effizienz der Verwaltung als auch die Sicherheit im Stadtverkehr stärkt.