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Extrem-Rasern droht Autowegnahme Extrem-Rasern droht Autowegnahme
Verkehr

Extrem-Rasern droht Autowegnahme

Ab 1. März gelten härtere Strafen bei extremer Raserei im Straßenverkehr.
Andreas Liberda
Freitag, 01. März 2024
Verfasst am 01.03.2024 von Andreas Liberda

Österreichweit und damit auch in Wien gelten ab 1. März strengere Gesetze gegen extremes Rasen im Straßenverkehr. Die 34. Novelle der StVO macht auch eine Beschlagnahmung des Fahrzeuges möglich. Konkret richtet sich das beschlossene Paket gegen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Im Verkehrsministerium rechnet man bei der Möglichkeit der Beschlagnahmungen mit bis zu 445 Fällen pro Jahr.
Die Möglichkeiten der Beschlagnahmung und des lebenslangen Führerscheinentzugs richtet sich vor allem gegen die Tuning- und Raserszene. Die trifft sich am Wochenende am Gürtel, der Triester Straße und anderen Hotspots und ist der zuständigen Verkehrsstadträtin schon länger ein Dorn im Auge. Wir fragen beim ÖAMTC und beim VCÖ nach, wie sie die Änderung bewerten.