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Bildung

Hauptanmeldezeit für städtische Kindergärten startet

Wer für das Kindergartenjahr 2022/23 einen Platz sucht, kann sich im November und Dezember anmelden.
Barbara Duras
Freitag, 29. Oktober 2021
Verfasst am 29.10.2021 von Barbara Duras

Am 1. November startet die Hauptanmeldezeit für die Wiener städtischen Kindergärten. Wer für das Kindergartenjahr 2022/23 einen Platz in einem städtischen Kindergarten sucht, kann sich im November und Dezember anmelden.

Die Anmeldung ist online unter www.kindergaerten.wien.at möglich. Alternativ kann das Anmeldeformular auch unter Tel.: +43 1 277 55 55 angefordert werden. Das ausgefüllte Formular kann in den Servicestellen der Stadt Wien – Kindergärten in den Briefkasten eingeworfen werden. Auch eine Zusendung per E-Mail, Fax oder Post an eine Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten ist möglich.

Der Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb der Hauptanmeldezeit ist nicht von Bedeutung. Die Plätze werden nach festgelegten Kriterien, wie beispielsweise der Berufstätigkeit der Eltern, vergeben. Ende März erhalten Eltern Informationen zur Vergabe der städtischen Kindergartenplätze.

“Die Hauptanmeldezeit von 1. November bis 31. Dezember ermöglicht den Eltern und auch den städtischen Kindergärten die zeitgerechte Planung für das nächste Kindergartenjahr", betonen Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr und Daniela Cochlár, Leiterin der Stadt Wien – Kindergärten.

Beantragung Kund*innennummer

Vor der Anmeldung für einen Platz in einem privaten Kindergarten benötigt jedes Kind eine Kund*innennummer. Diese kann online, per E-Mail, Post oder Fax bei einer Servicestelle der Stadt Wien – Kindergärten beantragt werden. Alle Informationen gibt es im Internet oder beim Infotelefon unter der Telefonnummer +43 1 277 55 55.

Mit der Anmeldung für einen Platz in einem städtischen Kindergarten erhält das Kind automatisch die benötigte Kund*innennummer im Verzeichnis der Wiener Kindergarten-Kinder.

Verpflichtendes Kindergartenjahr

In Österreich müssen alle Kinder im letzten Jahr vor Schuleintritt eine elementare Bildungseinrichtung besuchen. Die sogenannte „Kindergartenpflicht“ gilt für Kinder, die vor dem 2. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben. (PID)