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Go für Christkindlmärkte

Die neue Corona-Verordnung des Bundes erlaubt Christkindl- und Adventmärkte - unter Auflagen.
Hannes Huss
Mittwoch, 20. Oktober 2021
Verfasst am 20.10.2021 von Hannes Huss

Nach dem traurigen Aus für Christkindlmärkte im Jahr 2020 dürfen Advent- und Weihnachtsmärkte heuer wieder stattfinden. Die neue Corona-Verordnung des Bundes für die Weihnachts- und Wintersaison ist via Medien nun vorab lanciert worden - die weihnachtlichen Märkte dürfen stattfinden, allerdings natürlich nicht uneingeschränkt.

Softer aber als erwartet dürfen die Märkte über die Bühne gehen. Vorgeschrieben ist "nur" eine 3-G-Regel, also getestet, geimpft und genesen. Laut Bund seien auch Antigentests (24 Stunden) zulässig. Eine Einzäunung der Märkte mit Einlasskontrollen ist laut Verordnung nicht vorgesehen - stattdessen sind Kontroll-Bänder angedacht, die bei Aufforderung durchs Magistrat oder die jeweilige Verwaltungsbehörde vorzuweisen sind.

Unklar ist mit Stand heute, ob Wien für Adventmärkte möglicherweise strengere Regeln erlässt. Bürgermeister Ludwig hat ja bekannt gegeben, die Antigentests sukzessive zurückfahren zu wollen und stattdessen auf PCR-Tests zu setzen. Sollte sich die Corona-Situation laut Stufenplan des Bundes verschlimmern, würden Antigentests auch im übrigen Österreich als Eintritt fallen, ab Stufe 3 gilt östererreichweit eine PCR-Testpflicht - so wie eben wie in der Nachtgastronomie in Wien auch für Märkte eine 2G-Regel (geimpft, genesen). Mit starken Kontrollen - und auch Strafen bei Nichteinhaltung ist allerdings zu rechnen. Wie die Wiener Ausführung der Märkte konkret aussieht wird in den nächsten Tagen feststehen, immerhin wollen die Wiener Adventmärkte bereits Mitte November endlich wieder durchstarten. (hh)

Bild: stadt wien marketing (2019)