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Corona: AUA stellt Flugbetrieb bis 19. April ein Corona: AUA stellt Flugbetrieb bis 19. April ein
Verkehr

Corona: AUA stellt Flugbetrieb bis 19. April ein

Alle Mitarbeiter bis dahin in Kurzarbeit.
Simon Windegger
Montag, 23. März 2020
Verfasst am 23.03.2020 von Simon Windegger

Aufgrund der anhaltenden weltweiten Reisestopps wegen des sich ausbreitenden Coronavirus stellen die Austrian Airlines (AUA) ihren Flugbetrieb für drei Wochen länger ein als zunächst geplant. Bis 19. April bleiben alle Maschinen am Boden, wie die Lufthansa-Tochter am Montag mitteilte. Bisher war der Flugstopp lediglich bis 28. März geplant gewesen.

In weiterer Folge schicke die AUA alle ihre rund 7.000 Mitarbeiter bis 19. April in Kurzarbeit. Dies betreffe grundsätzlich auch die Führungskräfte, jedoch könnten Mitarbeiter "aufgrund betrieblicher Notwendigkeit" aus der Kurzarbeit exkludiert werden - dann werde jedoch ein Gehaltsverzicht vereinbart. Die AUA hatte bereits am 6. März Kurzarbeit angemeldet, die maximal mögliche Dauer beträgt nach dem vergangenen Freitag veröffentlichten Corona-Kurzarbeitsmodell sechs Monate.

Rückholflüge für im Ausland gestrandete Österreicher werden aber weiterhin stattfinden, so die AUA. Heute seien zwei Langstreckenjets nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik, Havanna und nach Mexico City unterwegs, teilte die AUA mit.

Passagiere, die bis 19. April einen gebuchten Flug haben, würden im Rahmen der Möglichkeiten auf andere Fluglinien umgebucht, hieß es in der Aussendung weiter. Darüber hinaus gebe es für Kunden die Möglichkeit, bereits gebuchte Flüge kostenlos umzubuchen oder Tickets ruhend zu stellen.

Für Umbuchungen hat die AUA ihre Zeiträume nun weiter ausgedehnt. Kunden, die ihr Ticket bis zum 12. März gekauft haben und bei denen das Abflugdatum bis zum 30. April angegeben ist, können bis zum 31. August ihr Ticket ruhend stellen und bis dahin entscheiden, wann sie ihr Ticket nutzen wollen, gab die Airline am Montag bekannt. Bisher hatten sie dafür nur bis Anfang Juni Zeit. Die neue Reise muss aber nach wie vor noch in diesem Jahr, also spätestens am 31. Dezember, angetreten werden. Ruhende Tickets behalten ihren Wert, Umbuchungsgebühren fallen nicht an.

Wegen der vielen Anfragen bei der Service Hotline machte die AUA außerdem darauf aufmerksam, dass Umbuchungen auch nachträglich erfolgen können - sie müssen also nicht zwingend vor dem ursprünglich geplanten Abflugdatum gemacht werden. Zudem arbeite man an einer Lösung, damit Passagiere ihre Tickets online selbst umbuchen können.

Alle Regelungen gelten auch für die AUA-Mutter Lufthansa, Swiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti, schreibt die AUA. (APA)