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Bildung

Start für Schuleinschreibung

Neue Vorgaben werden österreichweit an 100 Schulen erprobt.
W24 Redaktion
Montag, 14. Jänner 2019
Verfasst am 14.01.2019 von W24 Redaktion

In den meisten Bundesländern steht in den kommenden Wochen an den Volksschulen die Einschreibung der Taferlklassler der Schuljahrs 2019/20 auf dem Programm. An 100 Schulen erstmals getestet wird dabei ein einheitlicher, verbindlicher Kriterienkatalog für die Feststellung der Schulreife. Die österreichweite Ausrollung ist dann für das kommende Schuljahr geplant.

Unterschiedliche Starttermine

Wann konkret die Einschreibung stattfindet, legen die einzelnen Bildungsdirektionen (früher: Landesschulräte bzw. Wiener Stadtschulrat) bzw. Gemeinden fest. Im Regelfall finden diese zwischen Anfang Jänner und Anfang März statt - in Wien und Graz sowie in vielen niederösterreichischen Gemeinden begann man etwa heute, Montag. Es sind aber auch frühere Termine möglich, in Oberösterreich wurde etwa bereits im November eingeschrieben. Meistens erfolgt parallel zur administrativen Einschreibung die Feststellung der Schulreife der Kinder. An manchen Schulen wird letztere aber auch zu einem späteren Termin überprüft.
Kleinere Gemeinden kommen oft mit einem einzigen Einschreibungstag aus - in Wien dauert diese dagegen von 14. bis 25. Jänner. Immerhin sind an den knapp 300 Volksschulen der Stadt die Eltern von rund 17.000 Kindern zur Einschreibung geladen worden.

An österreichweit 100 Schulen (drei davon in Wien) werden einheitliche Kriterien für die Feststellung der Schulreife getestet. Grund dafür ist die unterschiedliche Praxis in den einzelnen Bundesländern: In der Steiermark wurden zuletzt etwa nur ein Prozent der Kinder wegen mangelnder Schulreife einer Vorschulklasse zugewiesen, in Vorarlberg waren es dagegen 20 und in Salzburg gar 24 Prozent.
Schon jetzt sind für die Einschätzung der Schulreife unter anderem soziale, emotionale, kognitive, sprachliche und motorische Kriterien ausschlaggebend. Im Endeffekt geht es darum, ob ein Kind dem Unterricht in der ersten Schulstufe zu folgen vermag, ohne geistig oder körperlich überfordert zu sein. Mit der Neuregelung werden bestimmte Standards wie schulische "Vorläuferfähigkeiten" (z.B. Feinmotorik, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, zahlenbezogenes Vorwissen, Konzentrationsfähigkeit) festgelegt. Entsprechende Diagnostikverfahren werden von den Direktoren heuer an den Probeschulen getestet und sollen im nächsten Schuljahr flächendeckend zum Einsatz kommen.

Sprache kein Kriterium

Weder im derzeitigen noch im künftigen Verfahren ist dagegen die Kenntnis der Unterrichtssprache ein Kriterium für die Schulreife: Verfügt das Kind über eine altersgemäße Sprachkompetenz in einer anderen Sprache als Deutsch, kommt es nicht in eine Vorschulklasse, sondern in die erste Schulstufe (muss dort aber eine Deutschklasse bzw. einen Deutschförderkurs besuchen).
Die Entscheidung über die Schulreife trifft der jeweilige Schuldirektor auf Grundlage des persönlichen Kontakts mit dem Kind. Nicht schulreife Kinder müssen eine Vorschulklasse besuchen. (APA)