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Prozess nach Sex-Attacke am Donauinselfest Prozess nach Sex-Attacke am Donauinselfest
Chronik

Prozess nach Sex-Attacke am Donauinselfest

Der 20-jährige Mann erhielt mittlerweile den Richterspruch: 21 Monate teilbedingte Haft, davon 5 unbedingt.
Hannes Huss
Donnerstag, 17. Jänner 2019
Verfasst am 17.01.2019 von Hannes Huss

Dieser Vorfall hat am Donauinselfest 2017 für Aufsehen gesorgt. Ein 20-jähriger Mann soll damals versucht haben, eine Frau unweit der Hauptbühne in einem Gebüsch zu vergewaltigen. Der Afghane, der als Lehrling in einem Restaurant beschäftigt ist, bestreitet am Donnerstag im Wiener Landesgericht die Absicht der Vergewaltigung – sie hätte am Anfang seine Avancen durchaus erwidert. Die Studentin aus der Slowakei sieht das allerdings anders.
Vor Gericht gab der Mann an, dass er nur Spaß haben und tanzen wollte. Es sei reichlich viel Alkohol geflossen. So habe er die Frau von hinten angetanzt, umarmt, sich an ihren Körper gedrängt und - auch mit den Händen - Nähe hergestellt. "Sie hatte kein Problem damit", behauptete der 20-Jährige. Als er sie auf den Hals und den Mund küsste, habe sie das zugelassen und ihn nicht weggestoßen: "Wenn sie das gemacht hätte, hätte ich das mitbekommen."
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll die Frau Reißaus genommen haben, weil sie mit dem aufdringlichen Gebaren des jungen Mannes keineswegs einverstanden war, das als geschlechtliche Nötigung zur Anklage gebracht wurde. Die Studentin setzte sich in Richtung eines Treppelwegs ab. Der 20-Jährige folgte ihr, soll sie gepackt, über eine Böschung befördert und in ein Gebüsch gezogen haben, wo er ihr laut Anklage das T-Shirt vom Leib reißen wollte und sich schließlich auf die am Boden Liegende kniete, was der Anklagebehörde zufolge den Tatbestand der versuchten Vergewaltigung erfüllt hat.
Mittlerweile steht das Urteil fest: 21 Monate teilbedingte Haft, davon 5 Monate unbedingt. Der Schöffensenat erteilte dem Burschen außerdem die Weisung, sich einer Therapie gegen sexuelle Gewalt zu unterziehen. Darüber hinaus wurde Bewährungshilfe angeordnet. Dass Urteil ist nicht rechtskräftig. Während Verteidiger Andreas Reichenbach das Urteil akzeptierte, gab Staatsanwalt Wolfram Bauer vorerst keine Erklärung ab.
Genau dieser Vorfall hat die Verantwortlichen des Donauinselfests dazu bewogen, die Sicherheitsvorkehrungen speziell für Frauen zu verstärken. So gibt es seit dem Vorjahr ein speziell geschultes Sicherheitspersonal für Mädchen und Frauen. (APA/hh)