Schließen
Wiener biss seiner Geliebten ins Bein Wiener biss seiner Geliebten ins Bein
Chronik

Wiener biss seiner Geliebten ins Bein

Vier Monate bedingte Haft für einen Wiener Arzt und Paartherapeut nach plötzlichem Biss ins Bein.
Hannes Huss
Mittwoch, 29. August 2018
Verfasst am 29.08.2018 von Hannes Huss

Weil er seiner Geliebten kräftig ins Bein gebissen hat, ist ein Wiener Arzt und Psychotherapeut vom Landesgericht für Strafsachen zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil wegen Körperverletzung ist rechtskräftig.

Der Mediziner hatte die um mehr als drei Jahrzehnte jüngere Frau als Praktikantin in seiner Ordination kennengelernt. Man kam sich rasch auch privat näher und ging eine Beziehung ein, die - wie der Arzt nun Richter Gerald Wagner schilderte - offenbar nicht immer ganz friktionsfrei verlief bzw. verläuft. "Sie kann sehr penetrant sein", beschrieb er die junge Frau. Er habe "viel erduldet", etliche Diskussionen und Angriffe auf sich genommen: "Da habe ich mich nie abgegrenzt."

Am 13. Juni 2018 - man saß im Pkw des Arztes - brach die Geliebte wieder eine Diskussion vom Zaun. Das missfiel dem Mann: "Wir hatten eine sehr zärtliche Begegnung vorher. Darum haben mich ihre Worte so sehr verletzt." Weil er nicht auf die jüngere Frau einging, wollte diese das Fahrzeug verlassen. Darauf hin habe er sie an der Hand erfasst, zurückgezerrt und ihr ins Bein gebissen, "damit sie nicht aussteigen kann", räumte der Angeklagte ein.

"Sie arbeiten ja auch als Paartherapeut", stellte darauf hin der Richter fest. Der Arzt bejahte, gab jedoch zu bedenken: "Immer, wenn man privat verwickelt ist, ist das weggewischt." Mit seiner früheren Praktikantin sei er "noch befreundet", erwiderte er auf die Frage nach dem aktuellen Beziehungsstatus. Dass er gewalttätig wurde, "tut mir weh", versicherte er. Und weiter: "Wir machen jetzt eine spezielle Paartherapie." Er hoffe, dass sich "mit Zeit und Ruhe unsere Beziehung klärt". Er wolle in jedem Fall "vorbeugen, dass so etwas nicht mehr passiert", sicherte er dem Richter zu, der im Hinblick auf die geständige Verantwortung auf die Einvernahme der Geliebten und eines Augenzeugen, der dieser zu Hilfe gekommen war, verzichtete. (APA/Red)

Bild: Symbolfoto Pixabay