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Machtlos gegen UK-Atommeiler Hinkley Point Machtlos gegen UK-Atommeiler Hinkley Point
Politik

Machtlos gegen UK-Atommeiler Hinkley Point

Österreich ist mit der Klage gegen den neuen britischen Atommeiler Hinkley Point C abgeblitzt.
Hannes Huss
Donnerstag, 12. Juli 2018
Verfasst am 12.07.2018 von Hannes Huss

Das umstrittene Atomkraftwerk Hinkley Point C in Großbritannien darf weiter gebaut werden. Dafür werden sogar weiterhin EU-Gelder aufgewendet. Österreich hat sich strikt dagegen aufgelehnt, dass Europa ein neues AKW subventioniert und wollte dies in allerletzter Konsequenz verhindern. Die vorige rot-schwarze Bundesregierung brachte gegen diese Staatsbeihilfen letztlich eine Klage ein - nun allerdings vergebens.

Das Gericht der EU hat in Luxemburg am Donnerstag die Klage gegen Staatsbeihilfen für das geplante britische Atomkraftwerk in erster Instanz abgewiesen. Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen nämlich 2014 genehmigt. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt.

Das Umweltministerium in Wien bedauerte das Urteil in einer Aussendung. Eine mögliche Berufung soll nun geprüft werden. Mehrere Umweltorganisationen beklagten ebenfalls die Entscheidung. Manche von ihnen sahen insbesondere den Euratom-Vertrag aus dem Jahr 1957 als Hauptgrund für das Urteil und forderten eine Reform. Atomgegner wie der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober (Grüne) befürchten, dass das Urteil einen Präzedenzfall für andere Atomprojekte in Europa bilden könnte - auch in späteren Jahren, wenn Großbritannien wegen des Brexits gar nicht mehr Teil der EU ist.

Im Juli 2015 hatte die damalige rot-schwarze Regierung eine Klage dagegen eingereicht. Darin wurde gefordert, dass die Genehmigung der EU-Kommission für diese Beihilfen für nichtig erklärt werden muss. Verschiedene Mitgliedstaaten traten dem Rechtsstreit als Streithelfer bei, Luxemburg auf der Seite der Österreichs, mehrere Länder, darunter Tschechien, Ungarn, Frankreich oder Großbritannien, zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C.

Der EuGH stellte nun fest, dass das Ziel eines "gemeinsamem" Interesses, das eine Beihilfe zur Förderung der Entwicklung eines gewissen Wirtschaftszweigs rechtfertige, nicht unbedingt im Interesse aller Mitgliedstaaten oder der Mehrheit der Mitgliedstaaten liegen müsse. Auch decke sich das Ziel der Förderung der Kernenergie mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Da Großbritannien nur Zuschüsse gewährt habe, sei auch keine öffentliche Auftragsvergabe nötig gewesen, urteilte das EuG, das erstinstanzliche Gericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Mittlerweile könnte sich der Start des AKW laut Medienberichten sogar bis 2027 verschieben, da mit dem Beginn des eigentlichen Reaktorbaus erst 2019 gerechnet wird. Derzeit laufen Vorarbeiten für die Anlage wie die Errichtung von Tunneln oder Dämmen.

Bild: Screenshot Youtube EDF Energy