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Anhebung des Existenzminimums gefordert Anhebung des Existenzminimums gefordert
Soziales

Anhebung des Existenzminimums gefordert

Dachverband der Schuldnerberatung fordert eine Erhöhung: "Zumindest an die Armutsgefährdungsschwelle."
Siniša Puktalović
Mittwoch, 04. Juli 2018
Verfasst am 04.07.2018 von Siniša Puktalović

Der Dachverband der Schuldnerberatungen (asb) fordert eine Anhebung des Existenzminimums. "Wenn wir nicht weiterhin ganze Familien in die Armut treiben wollen, muss das Existenzminimum dringend angehoben werden, zumindest an die Armutsgefährdungsschwelle", erklärte die stv. asb-Geschäftsführerin Maria Kemmetmüller am Mittwoch in einer Aussendung.

Kemmetmüller verwies auf die von den Schuldenberatungen entwickelten neuen "Referenzbudgets" für das Jahr 2018. Diese weisen aus, wie viel Geld man für ein einfaches Leben benötigt, das soziale Teilhabe ermöglich (etwa Schwimmbad-Besuche oder den Gang ins Kino).

Armutsgefährdungsschwelle für Alleinlebende und Ein-Eltern-Haushalte

Für eine alleinlebende Person weisen die errechneten Budgets monatliche Ausgaben von 1.416 Euro aus. Die Armutsgefährdungsschwelle für diese Person liegt laut abs hingegen bei 1.238 Euro; das Existenzminimum (jener Betrag, der Menschen etwa bei Lohnpfändung oder im Privatkonkurs übrig bleibt) bei 909 Euro. Damit gehe eine "erhebliche Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung" einher, so die asb.

Für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind geben die Schuldnerberatungen das Referenzbudget mit 2.181 Euro an. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt hier bei 1.609 Euro und das Existenzminimum bei 1.090 Euro. Der Dachverband verwies am Mittwoch darauf, dass etwa in Deutschland das Existenzminimum (dort Pfändungsgrenze genannt) deutlich höher liege: Für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind beträgt die Pfändungsgrenze im Nachbarland 1.570 Euro. (APA/red)


Foto: Pixabay