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Parkplatzchaos in der Josefstadt? Parkplatzchaos in der Josefstadt?

Parkplatzchaos in der Josefstadt?

Wie steht es um die Anrainerparkplätze im 8. Bezirk? Was sagen die Anwohner? Lokalaugenschein in der Josefstadt.
Vanessa Kogler
Montag, 03. Dezember 2018
Verfasst am 03.12.2018 von Vanessa Kogler

Seit Samstag sind in Wien die Anrainerparkplätze untertags für Betriebe und soziale Dienste geöffnet – zumindest in den Bezirken 2 bis 7 und 9. Allerdings nicht im 1. und 8. Bezirk. Dort wehren sich die schwarzen Bezirksvorsteher gegen die Öffnung. Infolgedessen ist das Anwohnerparken dort nun komplett aufgehoben. Es gilt die flächendeckende Kurzparkzone.

SPÖ: Parkplatzchaos befürchtet

Die Bezirks-SPÖ befürchtet nun ein Parkplatzchaos, vor allem in der unteren Josefstadt, rund um die Christkindlmärkte. SPÖ-Bezirksparteivorsitzender Heinz Vettermann fordert Klarheit. Dass die teilnehmenden Bezirke am Anrainerparken neu, ab sofort insgesamt 30, anstatt wie bisher 20 Prozent Anrainerparkplätze haben dürfen, ist für ihn ein guter Deal: „Ich möchte auf keinen Fall zwei Jahre Tohuwabohu und einen Rechtsstreit“.

ÖVP: Verordnung rechtswidrig

Die neue Regelung sei rechtswidrig, die aktuellen Tafeln nach wie vor gültig, heißt es dazu am Montag von Seiten der ÖVP Josefstadt. Die neuen Schilder würden nur unnötig Steuergeld kosten. „Es wäre absurd jetzt Schilder aufzustellen für eine Verordnung, die nach unserem Dafürhalten rechtlich nicht hält und in ein paar Monaten aller Voraussicht nach wieder aufgehoben wird“, ergänzt ÖVP Josefstadt-Klubobmann Florian Mauthe. Die Volksanwaltschaft weiß von der Causa Bescheid: "Noch wird nicht geprüft", heißt es dazu auf W24-Nachfrage aus der Pressestelle.

Was sagen die Bewohner im 8.?

Die nicht repräsentative W24-Umfrage zeigt: Die Josefstädterinnen und Josefstädter sind verunsichert. Die Anrainerparkplätze wollen die meisten behalten, in welcher Form auch immer. Fakt ist: Seit 1. Dezember dürfen die Anrainer-Parkplätze von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr umfassender genützt werden. Voraussetzung dafür sind laut Rathaus eine Ausnahmebewilligung der Abteilung für Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65) und ein Parkchip für Betriebe - sofern deren Betriebssitz im jeweiligen Bezirk liegt. Mehr dazu im TV-Beitrag. (apa/vk)