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Wien führt Beißkorb- und Leinenpflicht ein Wien führt Beißkorb- und Leinenpflicht ein
Politik

Wien führt Beißkorb- und Leinenpflicht ein

Die Neuregelung betrifft so genannte "Listenhunde" und soll noch heuer gültig werden. Auch ein Alkolimit kommt.
Hannes Huss
Mittwoch, 10. Oktober 2018
Verfasst am 10.10.2018 von Hannes Huss

Der neue Erlass ist fix: In Wien müssen künftig alle Listenhunde - auch Kampfhunde genannt - einen Maulkorb tragen sowie angeleint sein. Zudem wird ein Alkohollimit für Halter dieser Hunde eingeführt. Die Grenze liegt analog zu Autolenkern bei 0,5 Promille. Diese Maßnahmen sind Teil der Gesetzesnovelle, die Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Wiens Polizeipräsident Gerhard Pürstl am Mittwoch präsentiert haben.

Bei Verstößen wird streng bestraft. Hält man sich nicht an die Maulkorbpflicht - sie gilt im öffentlichen Raum überall mit Ausnahme von umzäunten Hundezonen, wird man zu einer Strafe von mindestens 200 Euro sowie einem sechsstündigen Training bei einem Hundetrainer verdonnert. Wird er ein zweites Mal erwischt, muss der Besitzer den Hundeführschein wiederholen. Bereits beim dritten Mal innerhalb von zwei Jahren wird schließlich das Tier abgenommen. "Denn dann ist der Halter ganz offensichtlich nicht vertrauenswürdig", begründete Sima die Vorgangsweise. Kommt es zu einer Bissverletzung durch die Verletzung der Maulkorbpflicht, wird der Hund sofort abgenommen.

Im Falle einer Missachtung der Leinenpflicht setzt es mindestens 100 Euro Strafe. Deutlich teurer ist es, wenn Listenhundbesitzer im betrunkenem Zustand - also über der 0,5-Promille-Schwelle - erwischt werden. Hier wird eine Pönale von mindestens 1.000 Euro fällig.

Sima verwies in dem Zusammenhang auf den Fall jenes Kleinkindes, das vor wenigen Wochen von einem Rottweiler angefallen und infolge an den Verletzungen gestorben war. "Das hat mich sehr betroffen gemacht", so die Ressortchefin. Die Halterin des Rottweilers war zum Zeitpunkt des Vorfalls stark alkoholisiert. Mit dem nunmehrigen Maßnahmenpaket, das noch heuer in Kraft treten wird, wolle man nun die Menschen - und vor allem Kinder - noch besser schützen.

Zwar sei schon bisher vorgeschrieben gewesen, dass ein Hundebesitzer sein Tier im Griff haben müsse, sagte Sima. Mit der Novelle gebe es nun aber eine klare Regelung. Eine solche begrüßte auch Pürstl. Die Polizei werde in erster Linie bei offensichtlichen Verdachtsfällen - "wenn klar ist, dass jemand nicht ganz im Besitz seiner Sinne ist" - die Halter blasen lassen, so Pürstl. Auf die Personalreserven werde sich das nicht merkbar niederschlagen. Man führe im Jahr 400.000 Alkoholkontrollen in Wien durch. "Auf die wenigen zusätzlichen Fälle im öffentlichen Raum - und ich gehe davon aus, dass es wenig sein werden - wird es da nicht ankommen", zeigte sich der Polizeipräsident zuversichtlich. (APA/Red)